- Beweismittel zugunsten des Beklagten
- сущ.
юр. доводы в пользу ответчика
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Beklagtenstation — Die Relationstechnik (oder auch nur Relation) ist eine juristische Arbeitsmethode zur Erfassung, Ordnung und Beurteilung eines komplexeren zivilrechtlichen Streitstoffs. Die Methode kann sowohl aus richterlicher Sicht wie auch aus anwaltlicher… … Deutsch Wikipedia
Relationstechnik — Die Relationstechnik (oder auch nur Relation) ist eine juristische Arbeitsmethode zur Erfassung, Ordnung und Beurteilung eines komplexeren zivilrechtlichen Streitstoffs. Die Methode kann sowohl aus richterlicher Sicht als auch aus anwaltlicher… … Deutsch Wikipedia
Internationales Zivilverfahrensrecht (Deutschland) — Das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) ist der Teil des Zivilverfahrensrechts, der sich mit der internationalen Zuständigkeit, der Gerichtsbarkeit, den Besonderheiten von Verfahren mit Auslandsbeziehung, der Anerkennung und Vollstreckung… … Deutsch Wikipedia
Bestreiten mit Nichtwissen — Das Vorbringen oder der Vortrag einer Prozesspartei (Parteivortrag) stellt die Gesamtheit der Behauptungen dar, die eine Partei im Prozess vorbringt. Man unterscheidet Rechtsansichten und Tatsachenvortrag. Der Vortrag von Tatsachen ist vor allem… … Deutsch Wikipedia
Bestreitendes Vorbringen — Das Vorbringen oder der Vortrag einer Prozesspartei (Parteivortrag) stellt die Gesamtheit der Behauptungen dar, die eine Partei im Prozess vorbringt. Man unterscheidet Rechtsansichten und Tatsachenvortrag. Der Vortrag von Tatsachen ist vor allem… … Deutsch Wikipedia
Parteivortrag — Das Vorbringen oder der Vortrag einer Prozesspartei (Parteivortrag) stellt die Gesamtheit der Behauptungen dar, die eine Partei im Prozess vorbringt. Man unterscheidet Rechtsansichten und Tatsachenvortrag. Der Vortrag von Tatsachen ist vor allem… … Deutsch Wikipedia
Vorbringen — Das Vorbringen oder der Vortrag einer Prozesspartei (Parteivortrag) stellt die Gesamtheit der Behauptungen dar, die eine Partei im Prozess vorbringt. Man unterscheidet zwischen Rechtsansichten und Tatsachenbehauptungen. Nach § 291 ZPO bedürfen… … Deutsch Wikipedia